Deutschland — Niederlande — Belgien — Luxemburg

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Auflagen bezüglich Corona

Corona kann nicht mehr als höhere Gewalt angesehen werden. Die Lockdowns und Schließungen von Gastronomie- und Eventlocations fügen unserem Berufsstand sehr großen Schaden zu. Viele Berufsmusiker haben keinen Anspruch auf die generische Soforthilfe und stehen finanziell am Ende, wo ein Großteil der Wirtschaft besser denn je läuft. Diese Schadensverteilung ist sehr ungerecht.

Wir bitten Sie, diese Situation im Hinterkopf zu behalten, wenn Sie die nachstehenden Bedingungen lesen.

Wir wenden zwei Bedingungen an. So bleibt es übersichtlich. Nach zwei Jahren Corona hat sich herausgestellt, dass es praktisch unmöglich ist, Buchungsbedingungen zu erstellen, die alle Dutzende von Szenarien abdecken.

Sie möchten Ihre Buchung Bewegung wegen Korona

  • Sie zahlen eine Gebühr von 25 %
  • Diese Entschädigung gilt ausdrücklich unter allen Umständen. Also ob Lockdown oder kein Lockdown, ob höhere Gewalt oder nicht, ob die Gastronomie komplett oder vorübergehend geschlossen ist, ob eine Teilnehmerzahlbegrenzung vorliegt oder aus welchem Grund auch für die Verschiebung.
  • Sie zahlen diese Gebühr, weil wir viel zusätzliche Arbeit haben, um die Buchung zu verschieben. Wir müssen die Verfügbarkeit von Musikern erneut prüfen, die Buchungsbestätigungen müssen erneut bearbeitet und versendet werden und wir müssen allerlei andere zusätzliche administrative Maßnahmen durchführen.
  • Diese Gebühr zahlen Sie auch, weil Musiker den Termin Ihrer Buchung freigehalten und dafür andere Aufträge abgelehnt haben. Wir sind für eine Vielzahl von Aktivitäten gebucht, sodass wir beispielsweise auch bei einer Beerdigung arbeiten könnten, selbst wenn beispielsweise die Gastronomie komplett geschlossen ist. Oder wenn Buchungen in den Niederlanden nicht möglich sind, wäre es uns möglich gewesen, in Belgien aufzutreten. Es ist also nie so schwarz und weiß, wie es scheint. Sie zahlen diese Entschädigung in gewissem Umfang, um diesen Schaden zu kompensieren.

Sie möchten Ihre Buchung Abbrechen wegen Korona

  • Sie zahlen eine Gebühr von 50 %
  • Diese Entschädigung gilt ausdrücklich unter allen Umständen. Also ob Lockdown oder kein Lockdown, ob die Gastronomie komplett oder zeitweise geschlossen ist, ob eine Teilnehmerzahlbegrenzung besteht oder was auch immer für eine Absage vorliegt.
  • Sie zahlen diese Entschädigung, damit Sie uns für die Einnahmeausfälle entschädigen, die für professionelle Musiker in diesen dramatischen Zeiten so dringend benötigt werden.